Prof. (em) Dr. Bernd-Peter Lange
       - Sozialwissenschaften -


     Die Europäische Union zusammenhalten und weiter stärken!


Am 26. Mai sind Wahlen zum Europa-Parlament. Wir Bürger haben die Chance, durch unsere Wahl die Pro-Europäischen Kräfte zu stärken und nationalistische Parteien in ihre Schranken zu weisen.
Die bisherige Geschichte der Europäischen Union ist in mehrfacher Hinsicht eine Erfolgsgeschichte. Die EU ist ein eingelöstes Friedensversprechen, sie ist ein eingelöstes Freiheitsversprechen, sie ist ein eingelöstes Menschenrechtsversprechen, sie ist ein Wohlstandsversprechen und sie ist auf dem Weg zu einer sozialen Union. Der erreichte Stand der Integration muss bewahrt werden, der Zusammenhalt muss ausgebaut und das einzigartige Friedensprojekt muss weiter gefestigt werden.


1. Die Begründung für die Notwendigkeit der EU.


Seit 1945 hat es in Westeuropa keine kriegerischen Auseinandersetzungen gegeben. Eine Zeit des Friedens von inzwischen 74 Jahren hat es in der europäischen Geschichte nicht gegeben. 1618 hatte das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ca. 18 Mio. Einwohner. Durch den 30-jährigen  Krieg, verloren ca. 1/3 der Bevölkerung, also etwa 6 Mill. ihr Leben.  Es hat 100 Jahre gedauert, bis sich der europäische Kontinent von dieser Katastrophe erholt hat. Die Revolutionskriege 1792-1815 und die Kriege Napoleons  haben nach mittlerer Schätzung 4,5 Millionen Tote hinterlassen, zu schweigen von den Versehrten und den verheerenden Zerstörungen. Der 1. Weltkrieg 1914-1918 forderte rund 20 Millionen Tote, der 2. Weltkrieg 1939-1945 nach mittlerer Schätzung ca 60 Mill.. Nimmt man beide Kriege zusammen, so  bedeutet das, dass ein Land wie Deutschland heute mit seinen 82 Millionen Einwohnern praktisch ausgelöscht wurde. Ende der 80er/90er Jahre, also vor etwa 30 Jahren gab es im früheren Jugoslawien massive kriegerische Auseinandersetzungen. Auch in Nordirland gab es bis dahin einen blutigen Bürgerkrieg. Aktuell schwelt ein Krieg im Osten der Ukraine, nachdem Russland völkerrechtswidrig die Krim annektiert und die Ukraine militärisch angegriffen hat.
Frieden ist also auch heute in Europa keineswegs selbstverständlich. Der Mensch aus sich heraus ist nicht friedlich. Frieden muss also gestiftet und erhalten werden, so hat Immanuel Kant, der große Philosoph der Aufklärung, es schon zum Ende des 18. Jahrhunderts herausgearbeitet. Frieden ist die Grundlage gesellschaftlicher, kultureller  und wirtschaftlicher Entwicklung. Frieden bedarf vertraglicher Grundlagen - sich vertragen heißt Kompromisse einzugehen, die andere Seite zu achten und jeder Form nationalistischer Dominanz zu entsagen. Auf vertraglicher Basis bedarf  es der beiderseitigen oder multilateralen Anerkennung von gerichtlicher Schieds - Instanz bei Konflikten. Das allgemeingültige Recht und Entscheidungen unabhängiger Gerichte  treten an die Stelle roher Gewaltanwendung.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges setzten sich kluge und weitsichtige Politiker aus den vorher verfeindeten Ländern wie Robert Schumann und Jean Monet aus Frankreich, Alcide de Gasperie aus Italien und Konrad Adenauer aus Deutschland zusammen und beschlossen die Montanunion. Die auf vertraglicher Basis vorgenommene Vergemeinschaftung der einstigen nationalen Quellen der Rüstungsindustrie: von Kohle und Stahl    sollte eingedenk der tragischen Geschichtserfahrungen neuen Kriegen auf dem europäischen Kontinent den Boden entziehen.

2. Die bisherige Erfolgsgeschichte der EU


Am 23. Juli 1952 trat die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit 6 Mitgliedern in Kraft: Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland und die 3 Benelux-Länder.
1958 wird diese Gemeinschaft   um Euratom und Europäische Wirtschaftsgemeinschaft  (EWG) erweitert. 1967 werden die Organe dieser Gemeinschaften zusammengelegt.
Am 1.1. 1973 treten Großbritannien, Dänemark und Irland der Europäischen Gemeinschaft bei, die damit 9 Mitglieder hat.
1979 finden die ersten allgemeinen, freien und unmittelbaren Wahlen zum europäischen Parlament statt. Danach im Turnus von 5 Jahren, auch in den jeweils dazu kommenden Ländern.
Am 1.1. 1981 wird Griechenland 10. EU Mitglied, ein Land, das  unter einer Militärdiktatur gelitten hatte. Zum 1.1.1986 werden Spanien und Portugal 11. und 12. EU Mitglied - 2 Länder, die ebenfalls  unter Militärherrschaft bzw. faschistischen Regimen gestanden hatten
Am 19. Juni 1990 tritt die gesamtdeutsche Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft - damit ist nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Ende der sowjetischen Zwangsherrschaft  der erste Schritt getan zur Integration des Gebietes der ehemaligen DDR in die Europäischen Gemeinschaft.
Im Dezember 1991 einigen sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft auf den Vertrag von Maastricht, der am 1.1.93 in Kraft tritt. Der gemeinsame Binnenmarkt ist fortan gekennzeichnet durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen , Personen und Kapital. Der Vertrag enthält auch Perspektiven für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz.
Zum 1.1. 1995 treten Österreich, Finnland und Schweden der EU bei - sie besteht jetzt aus 15 Mitgliedern.
Am 26. März 1995 tritt das Schengen Abkommen in Kraft. Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal verpflichten sich in diesem weiteren Vertrag, die Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Länder abzuschaffen - die Realisierung der Reisefreiheit - allerdings ohne einen stärkeren Schutz der Außengrenzen vorzusehen.
Im Dezember 1995 beschließt der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs die Einführung des EURO als einheitliche Währung zum 1.1.1999. 1998 wird auf Grund der Erfüllung der Konvergenzkriterien - vor allem Preisstabilität und Haushaltsdisziplin - festgelegt, dass 11 der 15 Mitgliedsländer den Euro einführen werden: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Das Haushaltsdefizit pro Jahr soll nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts betragen. Der Schuldenstand soll 60%  nicht überschreiten. 2001 tritt Griechenland bei.
Im Juni 1997 einigt sich der Rat auf den Vertrag von Amsterdam. Es geht dabei um die Festlegung von Prinzipien zur Wahrung der Währungsstabilität und die Voraussetzungen zur Aufnahme von ost- und mitteleuropäischen Staaten sowie Zyperns in die EU. In Art. 3 heißt es: "Die Union fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsländern".
Am 1. 6. 1998 nimmt die Europäische Zentralbank in Frankfurt ihre Arbeit auf. Sie ist zuständig für die Sicherung der Währungsstabilität im Euroraum.
Am 1.5.2004 werden 10 europäische Staaten aus Mittel- und Osteuropa in die EU aufgenommen. Sie kehren damit nach der Zwangsherrschaft der Sowjetunion als freie, souveräne Staaten in die europäische Völkerfamilie zurück. Es sind die 3 baltischen Staaten, Polen, die tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn sowie Malta und Zypern. Die EU besteht damit aus 25 Mitgliedern. Diese Integrationsleistung der EU zur Befriedung von Ost- und Mitteleuropa und auch von Teilen des früheren Jugoslawiens ist vor dem Hintergrund der grauenvollen Geschichte nicht hoch genug einzuschätzen.
2007 Slowenien, 2008 Malta und Zypern (ohne den von der Türkei besetzten Teil), treten dem Euro bei.2009  folgt die Slowakei, 2011 Estland , 2014 Lettland und 2015 Litauen. Damit gehören 19 Länder zur Zone einer einheitlichen Währung. Die Beitritte der baltischen Staaten sind besonders bemerkenswert, weil sie nach Ausbruch der internationalen Finanzkrise 2008 und der Eurokrise erfolgten und die Länder damit ein großes Vertrauen in den Euro bewiesen haben.
Zum 1.1.2007 treten Bulgarien und Rumänien der EU bei. Die EU hat damit 27 Mitgliedsstaaten.
Am 13.12.2007 wird der Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Er löst die bisherigen Verträge ab, in- dem er sie zusammenfasst und Perspektiven zur demokratischeren, effizienteren und transparenteren Gestaltung der EU aufzeigt. Er ist sozusagen die juristische Verfassung der EU, besonders durch den Einbezug der Charta der Grundrechte.
Ende 2007 wird der Schengen Raum um Estland, Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Malta, Litauen, die Slowakei und Slowenien erweitert.
Zu Beginn des Jahres 2008 führen Malta und Zypern den Euro ein.
Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien als 28. Staat der EU bei. Weitere Staaten erwarten ihren Beitritt sehnlichst. Damit zeigt sich, dass sowohl die EU als auch der Euroraum als auch der Schengen Bereich trotz Krisenentwicklungen auf den Finanzmärkten nichts an Attraktivität verloren haben. Offenbar ist die Außenansicht  der Gemeinschaft sehr viel positiver als die zunehmend kritischere Binnenansicht.
2019 im MAI  wird das EU Parlament zum 8. mal gewählt. Das Parlament hat sich Schritt für Schritt größeren Einfluss auf Entscheidungen, Verordnungen und Verträge erkämpft. Freilich mangelt es ihm nach wie vor an dem selbständigen Budgetrecht und der Möglichkeit, die europäische Exekutive, die Kommission aus sich heraus zu wählen, sowie daran, selbst Gesetzesvorschläge einzubringen.
Wertung:
Der Prozess der Erweiterung der EU erfolgte in schneller Folge, besonders auf Grund des Zusammenbruchs der Sowjetunion. Gleichzeitig erfolgte auch die Vertiefung der Gemeinschaft: Ging es zunächst um  Zusammenarbeit der Regierungen, so wurde durch die Wahlen zum Europäischen Parlament und dessen Mitwirkung am Ausbau der Gemeinschaft diese zunehmend demokratisiert. Ging es zunächst um die Etablierung eines gemeinsamen Marktes in ordnungspolitischer Absicht im Sinne einer europaweiten Wettbewerbspolitik, so wurden mit dem Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch den Lissaboner Vertrag Menschenrechte verbindlich und vor dem europäischen Gerichtshof einklagbar gemacht mit Ausnahme freilich für Polen und Großbritannien. Ging es zunächst um die Ordnung des Verhältnisses der Mitgliedstaaten untereinander, so wurden Schritt für Schritt Ansätze einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik nach außen entwickelt. So hat die EU beispielsweise jeweils ein umfassendes Handelsabkommen mit Kanada und mit Japan abgeschlossen. Und die EU hat an den Verhandlungen und dem Abschluss des Atomkontrollvertrages mit dem Iran mitgewirkt. Schließlich hat die EU zum Schutz ihrer Außengrenzen FRONTEX aufgebaut.
So umstritten die Ansätze im Einzelnen sein mögen, die EU ist auf dem Weg, auf der Weltbühne mit ihren vor dem möglichen Brexit noch mehr als 500 Millionen Bürger Präsens zu zeigen. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die EU in manchen Bereichen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorangeschritten ist. So ist der Schengen Raum zunächst von einer kleinen Gruppe von Staaten vereinbart  und dann später erweitert worden. So war der Euro-Raum zunächst kleiner bis dann weitere Länder beitraten. Dieses Prinzip ermöglicht es, in kleineren Einheiten Erfahrungen zu sammeln, die Regulierung zu verbessern um dann für weitere Mitglieder attraktiv zu sein.
Der Prozess der seit mehr als 65 Jahren  immer weiter fortschreitenden Integration Europas in die EU ist zwischenzeitlich von Rückschlägen gekennzeichnet gewesen. Dennoch wurden immer wieder Kompromisse gefunden, um den Prozess nicht abreißen zu lassen.

3. Friedensdividende und materielle EU Erfolge für die BürgerInnen


Die EU als Garant des Friedens hat einerseits den Nationalstaaten ermöglicht, den Wohlstand der jeweiligen Bürger zu mehren. Andererseits hat sie selbst aktiv zur Wohlstandsmehrung beigetragen. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip - d.h. nur das wird auf der europäischen Ebene geregelt, was auf der nationalstaatlichen Ebene nicht geregelt werden kann -, ist hier zunächst die EU- Wettbewerbspolitik zu nennen. So hat die EU im März 2019, um nur ein jüngstes Verfahren zu nennen, ein Bußgeld im Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google verhängt wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden  Stellung bei der Online-Werbung. Ein einzelner Nationalstaat wäre heute nicht in der Lage, so gegen einen  Internet Giganten vorzugehen. In der Sicherheitspolitik, die auch dem Bürgern direkt zu Gute kommt, ist u.a. zu erwähnen, dass 190 internationale Fluggesellschaften auf Grund von Sicherheitsmängeln nicht in der EU landen dürfen. Auch eine derartige Regelung könnte kaum von einzelnen Mitgliedsstaaten, zumal den kleineren, durchgesetzt werden. Im Bankenbereich arbeitet die EU daran, durch die sogenannte Bankenunion und die European Banking Authority (EBA) mit Sitz ab 2019 in Paris (vorher London), die Regulierung der Banken zu vereinheitlichen und darauf hinzuwirken, dass die Banken weniger krisenanfällig werden. Damit sollen staatliche Rettungsmaßnahmen bei insolventen Banken nicht mehr benötigt werden. Wenn dies funktioniert, werden die Steuerzahler entlastet.
Den einzelnen Bürgern kommt besonders die Reise- und Niederlassungsfreiheit "ohne Grenzen" zu Gute. Das EU Erasmus-Programm ermöglicht Studien an ausländischen Universitäten. Es wird zunehmend  auf Lehrlinge ausgedehnt und auf Schüler, z.B. bei dem Modell Europa-Parlament (MEP). Die Begrenzung der EU weiten Roaming-Gebühren fördert die Kommunikation. Der Verbraucher- und der Datenschutz kommt ebenfalls den einzelnen Bürgern zu Gute: Das EU Parlament hat z. B. durchgesetzt, dass krebserregende und Erbgut verändernde Stoffe aus Kinderspielzeug verbannt werden. Auch die Festlegung von Grenzwerten für die Emissionen von Kraftfahrzeugen dient der Gesundheitsförderung. Gerade ein Land, das so von der Automobil Industrie "abhängig" ist wie Deutschland, war und ist nicht in der Lage, solche Grenzwerte im Interesse seiner Bürger verbindlich zu machen. Auch die Vereinheitlichung der Verkehrsinfrastruktur und der Sicherheitsanforderungen im Verkehr kommt den Bürgern direkt zu Gute. So hat beispielsweise Spanien ein andere Spurweite für Eisenbahnen. Heute kann man durch technische Anpassungen und Umstellungen direkt von Paris nach Madrid durchfahren. Auch an der europaweiten Harmonisierung der Signaltechnik und der Stromversorgung der Bahnen wird gearbeitet, ebenso an der Sauberhaltung des Wassers.
All diese Errungenschaften werden getoppt durch die Freiheit, in der wir Bürger leben. Freiheit bedeutet die Abwesenheit von Willkür, von Folter, von religiöser oder anderer Indoktrination und von staatlicher Überwachung. Freiheit des Einzelnen ist gebunden an die Achtung der Rechtsordnung, an den Respekt vor einander, vor anderen Meinungen und vor anderen Kulturen.
Diese Beispiele sind nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus den Aktivitäten der EU zu Gunsten ihrer BürgerInnen. Im Schnitt geht es den Bürgern der EU besser als z. B. vor 10 Jahren. Wir können bei aller Kritik im Einzelnen nur dankbar sein für das bisher Erreichte im Friedens-, Freiheits- und Wohlstandsprojekt der EU und auch ein wenig stolz.

4. Die heutigen Herausforderungen


Da ist zunächst die äußere Bedrohung durch Russland.
Die USA und Russland haben den Abrüstungsvertrag in Bezug auf Mittelstrecken-Raketen Anfang des Jahres 2019 gekündigt. Es droht also ein erneutes Wettrüsten. Außerdem versucht Russland unter Putin die baltischen Staaten durch das permanente Überfliegen von Militärflugzeugen hart an ihren Grenzen einzuschüchtern.  Und Russland führt seit Jahren in der Ukraine einen konventionellen, völkerrechtswidrigen Krieg, weil es offenbar nicht akzeptieren kann, dass die Ukraine sich der EU annähern will. Russland hatte für den Abzug sowjetischer Atomraketen aus der Ukraine nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Unverletzlichkeit der ukrainischen Grenzen vertraglich garantiert. Die Krim wurde daher völkerrechtswidrig annektiert. Soweit zur Vertragstreue des Putin Regimes.
Hinzu kommt der Cyber-Krieg durch Russland, der darauf gerichtet ist, nicht nur die EU sondern den Westen insgesamt zu destabilisieren. Der Cyber-Krieg, in dem wir uns aktuell befinden, ist Teil ideologischer und politischer Auseinandersetzungen. Hier sind die Waffen Werkzeuge aus dem Bereich der Informatik. Dazu gehört das Eindringen in fremde Computernetze zum Zwecke der Informationsgewinnung, aber auch zum Zwecke der Abschaltung von Energieversorgern. Dazu gehört die heimliche Veränderung von Inhalten einer Internetseite, u.a. um Propaganda zuzuschalten.  Dazu gehören millionen Bots in sozialen Medien, Computer gesteuerte Nachrichten, um die Meinungsbildung zu beeinflussen. Der Hackerangriff auf die Welt-Doping-Behörde, der Datenklau bei Hillary Clintons Wahlkampf Team, der die US-Präsidentschaftswahl beeinflusst hat, die Attacke auf die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Einfluss auf die Brexit Entscheidung in Großbritannien 2016, das sind nur einige der Cyber-Aktivitäten, die dem russischen Geheimdienst GRU zugeschrieben werden. Auch das Informationsnetzwerk des Deutschen Bundestages wurde bereits lahmgelegt. Inzwischen ist erwiesen, dass von russischer Seite auch der Wahlkampf zur Europa-Wahl im Mai manipuliert wird. Rechts gerichtete Kräfte wie die AFD, Front National  u.a., die gegen Europa agieren, werden finanziert. Nachgewiesen ist auch, dass im Bundestag in der AFD ein von Russland gesteuertes "U-Boot" sitzt, ein 29jähriger, der mit russischem Geld eine Stiftung zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung gründen soll.
Da ist sodann die innere Bedrohung der Werte der EU.
Sie sind vielfältig: Angriffe auf den Rechtsstaat in Polen und Ungarn nehmen zu. In Polen hat die jetzige Regierung der PIS-Partei versucht, ihr nicht genehme Richter zu entlassen. Die EU-Kommission hat deswegen ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet, das im Endergebnis zum Entzug des Stimmrechts von Polen im Kreis der Staats-und Regierungschefs führen könnte. Das Problem ist dabei, dass ein derartiger Beschluss nach gegenwärtiger Rechtslage einstimmig gefasst werden muss und Ungarn schon prophylaktisch sein Veto angekündigt hat. Auch Ungarns Regierung unter Victor Orban schränkt demokratische Rechte seiner Bürger ein - er redet selber von einer illiberalen Demokratie, die es in Ungarn zu verwirklichen gelte. Für den Fall einer möglichen Verurteilung hat wiederum Polen sein Veto angekündigt.
Seit dem Ausbruch der internationalen Finanzkrise seit 2007/8 schwächeln viele Banken in Europa. Die Europäische Zentralbank fährt seitdem einen Kurs des billigen Geldes, offiziell um eine Deflation zu verhindern, tatsächlich um die "Zombie-Banken", Banken, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind, zu stützen. Die Furcht ist offenbar auch mehr als 10 Jahre nach Ausbruch der Krise, dass weitere Bankenzusammenbrüche wie 2007 bei Lehmann Brothers einen Run auf die Banken auslösen könnten. Dann würde ein neuer Flächenbrand entstehen. Durch diese anormale Nullzinspolitik werden jedoch die Sparguthaben der Bürger entwertet, was u.a. zum allgemeinen Unmut beiträgt. Die EZB macht in dieser schwelenden Krise Stabilisierungs- und Strukturpolitik, weil die Politik zur Lösung der Krise bisher  leider  nur unvollkommen beiträgt.
In der EU gibt es nach wie vor Korruption, auch wenn sie im Vergleich zu anderen Erdteilen geringer ist. Nach Schätzungen gehen in der EU jährlich 120 Milliarden Euro an Steuereinnahmen durch Geldwäsche, Schwarzarbeit und Korruption verloren. Hinzu kommt, dass die großen Wirtschaftsverbände bzw. Unternehmen in Brüssel ein ausgeklügeltes System des Lobbyismus unterhalten, um auf Richtlinien bzw. finanzielle Förderungen Einfluss in ihrem Sinne zu nehmen. Dabei mangelt es an Transparenz. Auch dies führt zu Politikverdrossenheit und diese wiederum zu geringer Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament.
Mit dem Brexit würde zum ersten Mal ein EU Mitglied wieder aus der Staatengemeinschaft ausscheiden. Der Brexit Prozess ist in mehrfacher Hinsicht bedenkenswert: Zunächst gab es 2016 eine Volksabstimmung zum möglichen Austritt aus der EU, vom damaligen Premierminister Cameron aus innenpolitischen Gründen des Machterhalts vom Zaun gebrochen. Der Wahlkampf zu diesem Referendum wurde mit falschen Behauptungen und in der Nostalgie des früheren "souveränen" Weltreiches geführt. Viele Jugendliche nahmen an dem Referendum nicht teil, weil sie sich nicht vorstellen konnten, dass es eine Mehrheit für den Austritt geben könnte, was aber eintrat. Bis heute ist unklar, wie die zukünftigen Beziehungen zur EU aussehen sollen. Es gibt lediglich einen mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag, der aber in 3 Abstimmungen im britischen Unterhaus krachend gescheitert ist. Daraus folgt: 1. Volksabstimmungen zu höchst komplexen Sachverhalten sind äußerst problematisch. Die repräsentative Demokratie gibt den "Volksvertretern" die Möglichkeit, mit Sachverstand auch komplexe Themen zu behandeln und zu entscheiden. 2. Der knappe Ausgang des Referendums hat sowohl die politischen Parteien als auch die Bevölkerung tief gespalten mit der Folge von hate speech und Bedrohungen von Politikern mit "anderen" Meinungen. 3. Schottland will offenbar mehrheitlich in der EU bleiben. Nord-Irland will mit Recht unbedingt eine offene Grenze zur Republik Irland erhalten. Auf Grund dieser zentrifugalen Kräfte droht das "Vereinigte Königreich" zu zerbrechen, obwohl es angeblich doch das Ziel war, Souveränität zurückzugewinnen. 4. Es hat sich gerächt, dass die Premierministerin Theresa May versucht hat, am Parlament vorbei den Austrittsvertrag mit der EU auszuhandeln und dabei rote Linien wie die Ablehnung einer zukünftigen Zollunion mit der EU fixiert hat. Als das Parlament sich dies nicht gefallen ließ, musste sie scheitern. 5. Das Ringen um den besten Weg zum Brexit im House of Commons war und ist überlagert durch die Frage, wer Theresa May als Premierministerin folgen soll. Es geht also nicht wirklich um die Sache sondern immer mehr um Machtauseinandersetzungen innerhalb der konservativen Partei. 6. "Groß"-Britannien begibt sich mit dem Austritt aller Möglichkeiten, auf dem europäischen Kontinent dessen Entwicklung mitzubestimmen. 7. Die EU-Gremien haben gegen die Versuche der britischen Regierung, bei den Austrittsverhandlungen Rosinen-Pickerei zu betreiben, geschlossen zusammen gestanden und mit einer Stimme gesprochen. 8. Nach dem Chaos in London im Kampf um den Brexit wird sich jedes EU-Land zweimal überlegen, ob es die EU verlassen soll. Der große Verband gewährleistet doch erheblich mehr Sicherheit in der rauen Weltpolitik als die "Alleinstellung". Auch "Groß"- Britannien wird diese Erfahrung noch machen.
Da ist schließlich das Scheitern der EU-Flüchtlingspolitik. Die EU ist heillos zerstritten über die notwendige Verteilung von Flüchtlingen - so wollen weder Polen noch Ungarn als katholisch geprägte Länder muslimische  Flüchtlinge aufnehmen -, sodass sich Griechenland und Italien mit Recht allein gelassen fühlen. Solidarität hat offenbar in der EU enge Grenzen. Die Flüchtlingskrise droht die EU zu spalten. Dabei sieht die Mehrheit der Deutschen - 53% - Zuwanderung als Chance an.
Da ist außerdem das Erstarken populistischer, nationalistischer  Parteien und Bewegungen, die die EU grundsätzlich kritisieren. Dazu gehört der Front National in Frankreich, der auch von Russland mit finanziert wird. Dazu gehört die ÖVP in Österreich, die an der Regierung beteiligt ist. Dazu gehört die AFD in Deutschland, die  für einen Austritt Deutschlands aus der EU werben wollte, was auf ihrem Parteitag nur knapp aus taktischen Gründen verhindert wurde.
Eine allgemeine Politikverdrossenheit wird u.a. auch geschürt durch den Umgang unserer Regierung mit der Diesel Krise. Sie lässt die betroffenen Autofahrer allein, weil sie wie ihre Vorgänger die schützende Hand über die Automobilindustrie hält,  obwohl diese in Bezug auf die Abgasnormen in erwiesener Weise betrogen hat. Inzwischen ist von der EU  auch aufgedeckt worden, das Daimler, VW und BMW Absprachen zum Betrug an den Käufern ihrer Autos getroffen haben.           
Die Politikverdrossenheit ergibt sich auch aus der weiterhin klaffenden Schere zwischen arm und reich. Wer sich klar macht, dass gerade Herr Winterkorn, der ehemalige VW- Chef zuletzt 17 Mio. Euro pro Jahr "verdiente", der kann nur mit dem Kopf schütteln über "die da oben". Gleichzeitig werden durch die Nullzinspolitik der EZB die Sparguthaben der "kleinen Leute" enteignet. Hinzu kommen diffuse Ängste vor Jobverlusten auf Grund der Digitalisierung fast aller Lebensbereiche.

5. Was ist zu tun?


Bevor einzelne Reformvorschläge zur Diskussion gestellt werden, ist zu klären, welche individuellen und gesellschaftlichen Werte diesen Vorschlägen zu Grunde liegen.
Der Autor orientiert sich an den Menschenrechten, die in der Grundrechtscharta der EU niedergelegt sind. Er tritt für einen starken Staat bzw. eine starke EU ein, die Rechtsstaatlichkeit und innere und äußere Sicherheit garantieren. Die Staatsform einer repräsentativen Demokratie wird als überlegen gegenüber jeder Form autoritärer Herrschaft angesehen, zum einen, weil sie den Freiheits- und Mitwirkungsrechten der Bürger entspricht, zum anderen weil sie u.a. durch Wissenschafts-, Wettbewerbs- und Meinungsfreiheit erlaubt, gesellschaftliche und politische Missstände aufzudecken und zu beseitigen. Sie erlaubt Minderheitenschutz und kann Pluralität verschiedener Ansichten und Lebensentwürfe nicht nur dulden sondern für Innovationen fruchtbar machen - freilich immer nur im Rahmen der Rechtsordnung. Angesichts leidvoller geschichtlicher Erfahrungen müssen Vertragsverhandlungen zur Lösung von Problemen absoluten Vorrang vor dem Einsatz militärischer Mittel haben. Freilich darf man nicht so naiv sein zu glauben, dass es nur auf Argumente bei internationalen Auseinandersetzungen ankommt. Nur wer ein militärisches Drohpotential "in der Hinterhand" hat, kann darauf hoffen, bei Verhandlungen ernst genommen zu werden. Nur wer militärisch verteidigungsbereit ist, hat gegenüber Aggressoren einen Abschreckungseffekt. Auch dies lehren geschichtliche Erfahrungen. Dieser Abschreckungseffekt ergibt sich auch auf Grund der Größe eines Bündnisses. Insofern spricht vieles dafür, dass es auch auf die Größe der EU ankommt wie auch auf ihr "Gewicht" bei internationalen Verhandlungen. Freilich ist bei Erweiterungsverhandlungen sorgfältig darauf zu achten, ob ein potentieller  neuer Mitgliedstaat die EU Kriterien auch tatsächlich erfüllt. Dies bedeutet, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei völlig auf Eis gelegt werden sollten, weil die Türkei unter der autoritären Führung von Erdogan die Erfüllung der rechtsstaatlichen Kriterien massiv verfehlt. Bei Nord-Mazedonien sieht es anders aus. In Bezug auf Serbien sind die Perspektiven noch unklar.
Die folgenden Reformvorschläge orientieren sich im Rahmen der geschilderten Wertorientierung an den Prinzipien der bisherigen EU Geschichte. Ein Weiterbauen am europäischen Haus auf der Basis der vertraglichen Fundamente erscheint am erfolgversprechendsten. Alternative Vorschläge wie die Vision eines Europas der Regionen werden hier nicht berücksichtigt, weil sie z. B. in Frankreich auf Grund seiner zentralistischen Ausrichtung kaum Realisierungs- Chancen haben.
A. Verstärkung der äußeren Sicherheit
Nachdem die USA unter Präsident Trump kein verlässlicher Nato-Partner mehr sind, gilt es, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um eine europäische Armee aufzubauen. Dies hätte mehrere Vorteile: Wenn die Rüstungsgüter für diese Armee arbeitsteilig zwischen den Mitgliedsstaaten der EU hergestellt werden, führt dies zu immensen Kosteneinsparungen. So gibt es in der EU bisher 178 Waffensysteme, in den USA 30! Außerdem führt dies zu einer weiteren wirtschaftlichen Vernetzung zwischen den Partnern. Nationalistische Egoismen stehen dem bisher entgegen, aber die Nato lebt vor, wie gemeinsame Kommandostrukturen funktionieren. Fragen, die in diesem Zusammenhang zu beantworten sind, beziehen sich auf die Nuklearwaffen Kapazitäten von Frankreich und Großbritannien. Gilt der Schutzschirm Frankreichs für die gesamte EU? Wird Großbritannien nach dem wahrscheinlichen Austritt weiterhin an der gemeinsamen Verteidigung und Abschreckung mitwirken?
Die äußere Sicherheit wird neben der gemeinsamen Verteidigungspolitik auch gewährleistet durch eine gemeinsame Außenpolitik. Kann die EU in diesen Bereichen mit einer Stimme im Konzert der Weltmächte auftreten? Welches sind die institutionellen Mechanismen, um zu derartigen gemeinsamen Positionen zu kommen? Klar muss sein, dass wir dazu eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Staats- und Regierungschefs benötigen hin zur Festlegung von qualifizierten Mehrheiten - einfach, um schnell und effizient handeln zu können. Will die EU auf der internationalen Bühne als gleichberechtigt wahrgenommen werden, muss sie souverän werden, d.h. sie muss selbständig auftreten und darf sich weder als Anhängsel einer anderen Macht verstehen noch darf sie sich manipulieren lassen. Hierzu ist ein enormer Bewusstseinswandel nach innen erforderlich.
 Zur Verstärkung der äußeren Sicherheit gehört auch, im Cyberkrieg  effektive Gegenmaßnahmen aufzubauen. So hat Frankreichs Präsident Macron die Gründung einer europäischen Agentur für den Schutz der Demokratie durch Kampf gegen Hackerangriffe auf Wahlen oder sonstige Manipulationen vorgeschlagen. Außerdem fordert er mit Recht eine Verstärkung des Schutzes der EU Außengrenzen besonders gegen Schleuserkriminalität. Allerdings bedarf es hierzu der Einhaltung von zweierlei Bedingungen. Der Einsatz einer europäischen Grenzpolizei bedarf wie der Einsatz einer europäischen Armee des Vorbehalts der Zustimmung und Kontrolle durch das Europäische Parlament. Nur so können unsere europäischen Werte aufrecht erhalten werden. Außerdem muss das Asylrecht gewährleistet werden, denn dazu sind besonders wir Deutschen auf Grund der Geschichte verpflichtet. Asylbewerber müssen daher ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und dürfen nicht einfach an den Grenzen der EU abgewiesen werden. Ob ein einheitliches europäisches Asylrecht dazu beitragen kann, ist eine offene Frage. Kriegsflüchtlinge sollten möglichst in der geographischen Nähe ihres Heimatlandes versorgt werden, so wie die EU beispielsweise hohe Geldsummen an die Türkei zahlt, die syrische Flüchtlinge aufgenommen hat und versorgt. Für die Regulierung des Problems von Wirtschaftsflüchtlingen bedarf es endlich eines Fachkräfte- Zuwanderungsgesetzes, sowie der weiteren Hilfe bei der Entwicklung von Armutsregionen.
B. Stärkung der europäischen Demokratie
Hierzu gehört die Stärkung des Europäischen Parlaments durch weitere Rechte. Das Parlament muss  ein eigenes Budgetrecht zugewiesen bekommen. Dies setzt eigene Einnahmen voraus, nicht wie bisher lediglich Mittel aus den Mitgliedsstaaten. Als eigene Einnahmen werden diskutiert ein fester Prozentsatz der Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedsländer, die dann im Gegenzug bei ihren Zuweisungen entsprechend entlastet würden. Dieser Vorschlag hat den Charme, dass nicht immer wieder erneut über die Höhe der Zuweisungen verhandelt werden muss. Weiter wird diskutiert, inwiefern die EU selber Steuern erheben kann. Dazu würde beispielsweise eine Finanztransaktionssteuer gehören, also eine Umsatzsteuer mit einem sehr geringen Prozentsatz auf Wertpapierumsätze an der Börse oder auf Umsätze direkt zwischen Banken. Der Wertpapierhandel ist bisher als einziger von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Eine Finanztransaktionssteuer hätte den zusätzlichen Nebeneffekt, dass der Computerhandel entschleunigt würde, weil die Transaktionen teurer würden. Finanzminister Schäuble hielt eine solche Steuer nur für realisierbar, wenn sie weltweit eingeführt würde. Eine reine Schutzbehauptung, denn Frankreich ist vorgeprescht und hat die Steuer eingeführt mit einem Steuersatz von 0,3% des Kaufpreises des jeweiligen Wertpapieres.
Zur Stärkung der europäischen Demokratie gehört auch das Verbot der Finanzierung politischer Parteien durch "fremde Mächte", wie es ebenfalls Präsident Macron vorgeschlagen hat. Aktuell sehr wichtig. Gleichzeitig mahnt Macron an, dass sich die Mitgliedsländer der EU auf Regelungen zur Verbannung von Hass- und Gewaltkommentaren im Internet verständigen. Demokratie funktioniert nur, wenn sich die Bürger aus unterschiedlichen und seriösen Quellen besonders vor Wahlen informieren können. Deshalb bedarf es des Schutzes professioneller journalistischer Berichterstattung. Eine europäische Demokratie kann sich nur weiter entwickeln, wenn es gelingt auf breiter Basis die europäische Öffentlichkeit zu stärken. Nur so kann ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen Finnen und Rumänen, zwischen Polen und Holländern etc. entwickelt werden. Dazu könnte auch beitragen, wenn es wirkliche europäische und das heißt transnationale Listen zu den Europaparlamentswahlen gäbe.
Ein institutionelle Reform in Bezug auf das Europäische Parlament wäre, wenn es selbst die Kommission quasi als Europäische Regierung wählen und kontrollieren könnte. Bisher bestimmen die Staats- und Regierungschefs in "Hinterzimmern"- Gesprächen die Kommissionsmitglieder. Das Parlament kann die Kommission dann nur als Ganzes ablehnen. Ein derartiger Vorschlag beruht auf der Vorstellung, die EU zu den Vereinigten Staaten von Europa auszubauen. Die CDU/CSU lehnt dies ab. Sie möchte an dem bisherigen Intergouvernementalismus, also dem starken Einfluß der großen Regierungen festhalten. Der Reformvorschlag würde dagegen für mehr Transparenz der Brüsseler Entscheidungen sorgen und die Bürger über "ihre" Abgeordneten, die dann mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte hätten, näher an die EU heranführen.
 Zur Stärkung der Europäischen Demokratie werden die Einführung plebiszitärer Elemente in den parlamentarischen Willensbildungsprozess vorgeschlagen. Die Problematik diesbezüglich wurde oben im Zusammenhang mit dem Brexit diskutiert und hat sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt. Was aber z.B. sinnvoll sein könnte, wäre, dass beim Europäischen Parlament online Petitionen eingeführt werden. Bei z.B. 1 Million Unterschriften wäre das Parlament verpflichtet, das Thema zu behandeln.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch in Bezug auf Steuerfragen das Einstimmigkeitsprinzip auf Europäischer Ebene abgeschafft und durch qualifizierte Mehrheitsanforderungen ersetzt werden sollte. Die EU muss angesichts der geschilderten Herausforderungen flexibler und schneller handeln können.
C. Durchsetzung des Rechtsstaat.
Angesichts der Werteorientierung der EU, der Verpflichtung auf   Einhaltung der Grundrechte, der Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und Einhaltung der Prinzipien einer wehrhaften Demokratie muss in aller Klarheit gegen autoritäre Regime in einzelnen Mitgliedsstaaten vorgegangen werden. Gegenwärtig bezieht sich dies auf Polen und Ungarn. Die EU Kommission hat gegen beide Länder Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Doch wegen des Einstimmigkeitsprinzips bei der Feststellung einer Vertragsverletzung sind diese Verfahren bisher stumpfe Schwerter. Geplant ist für die nächste Haushaltsperiode, finanzielle Zuwendungen an diese Länder zu kürzen. Die Logik ist überzeugend: Ein Mitgliedsland kann nicht die Vorteile der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen, sich aber den Verpflichtungen in Bezug auf die innere Ordnung entziehen. Mittelfristig sollte jedoch das Einstimmigkeitsprinzip durch qualifizierte Mehrheiten ersetzt werden, damit Vertragsverletzungsverfahren wirksam sind.
Es geht in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur um die Unabhängigkeit der Justiz sondern auch um die jeweilige Sicherung der Pressefreiheit. Sowohl in Malta als auch in der Slowakei sind Journalisten ermordet worden, die sich bemüht hatten, politische Verstrickungen in Korruptions -Affairen auf zudecken. Der Schutz eines unabhängigen Journalismus, unabhängig von der Politik und unabhängig von manifesten wirtschaftlichen Interessen, muss wieder höchste Priorität haben. Nur so können sich sowohl auf der Ebene der Mitgliedsstaaten als auch auf EU-Ebene Demokratien entwickeln, in denen Skandale aufgedeckt und illegitime Machtausübung öffentlich angeprangert wird.
Wie sehr die europäischen Werte sich inzwischen auch in ehemals kommunistisch regierte Länder verbreitet haben, zeigen u.a. die gerade abgehaltenen Wahlen in der Slowakei. Dort ist eine Menschenrechtsaktivistin, eine Juristin, die sich in der Korruptionsbekämpfung engagiert hat, im März 2019 zur Präsidentin gewählt worden.
Zum Rechtsstaat gehört auch, dass das Demonstrationsrecht geschützt wird. Freilich bezieht sich dies nur auf friedliche Demonstrationen. Gewalttätige Demonstrationen, wie sie sich aus den Demonstrationen der Gelbwesten in Frankreich entwickelt haben mit Plünderungen, dem Anzünden von PKW etc. sind keineswegs durch das Demonstrationsrecht legitimiert. Deshalb ist ein hartes Vorgehen der Polizei gegen Randalierer  rechtsstaatlich nicht nur legitim sondern auch geboten.
E. Stabilisierung des Euro-Raumes
Die Einführung der gemeinsamen Währung des Euro war zunächst ein politisches Projekt, da die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen Mitgliedsländern, die dem Euro beitreten wollten, noch nicht weit genug fortgeschritten war. Um Notsituationen, wie die in die Griechenland geriet, zukünftig zu vermeiden, sollte ein ständiger europäischer Währungsfonds eingerichtet werden, der durch günstige Kredite sich abzeichnenden Struktur- oder Konjunkturkrisen vorbeugen kann. Flankiert werden müsste eine solche Kreditvergabe durch einen Euro-Finanzminister, der die Einhaltung der Stabilitätskriterien im Euro-Raum streng überwacht und der dem Europäischen Parlament verantwortlich ist. Frankreich hat zusätzlich ein eigenes Budget für diesen Finanzminister vorgeschlagen, das jedoch auf Drängen Deutschlands nur ein Anhängsel des Budgets für die gesamte EU sein soll. Zusätzlich muss die Europäische Bankenunion vollendet werden. Die European Banking Authority (EBA) soll dafür sorgen, dass die Banken mehr Eigenkapital vorhalten, um besser vor Krisen geschützt zu sein. Außerdem wird ein europäischer Einlagensicherungsfonds diskutiert. Generell ist mit großem Bedauern zu registrieren, dass die richtungsweisenden Reformvorschläge des französischen Staatspräsidenten Macron nur sehr zögerlich von der Bundesregierung aufgegriffen wurden, so als ginge es immer nur um aus ihrer Sicht gefährliche Transferzahlungen, was aber  keineswegs der Fall ist.
Internetfirmen sollten mit einer europäischen Steuer auf ihre Gewinne, die sie in der EU erzielen, belegt werden. Außerdem sind in der EU Sammelklagen von Verbraucherschutzorganisationen zuzulassen, damit unternehmerisches Fehlverhalten wie im Dieselskandal mehrerer Automobilkonzerne effizienter geahndet werden kann.
F. Für ein soziales Europa
Der äußere Frieden bedarf zur Stabilisierung der gemeinsamen europäischen Entwicklung mehrerer Maßnahmen zur Stiftung des inneren Friedens.
Um den inneren Zusammenhalt der Völker der EU zu stärken, um über die gemeinsame Agrarpolitik mit ihren Transferzahlungen hinaus europäische Solidarität sichtbar zu machen, werden zwei soziale Innovationen diskutiert. Zum einen geht es um die Einführung eines europäischen Mindestlohnes. Es soll festgelegt werden, dass in jedem Mitgliedsland der Mindestlohn 40-60% des jeweiligen Durchschnittslohnes des Landes betragen soll. Damit soll eine gewisse Harmonisierung der Löhne in der EU erreicht werden. Die SPD ist dafür, die CDU/CSU ist dagegen. Zum anderen geht es um die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung. Die Mitgliedsländer sollen in einen gemeinsamen Fonds einzahlen aus dem in Ländern mit krisenhaft hoher Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenversicherung günstige , zurückzahlbare Kredite erhalten soll. Es handelt sich nicht um Transferzahlungen sondern um Erleichterungen bei der Finanzierung nationaler Arbeitslosenversicherungen. Auch hier ist die SPD dafür, die CDU/CSU dagegen. In diesem Zusammenhang werden deutsche Kindergeldzahlungen an EU Bürger, die nur zum Schein in der Bundesrepublik leben, kritisiert. Vorgeschlagen wurde, die Höhe der Zahlungen an die jeweiligen Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern anzupassen. Dies erscheint auf den ersten Blick vernünftig, lässt sich aber wegen des notwendigen bürokratischen Aufwandes nicht realisieren. Die Sperrung von abrissreifen  Häusern z. B. in Duisburg, die als Adressen der Kindergeld beanspruchenden Familie fungierten, hat den Missbrauch inzwischen weitgehend eingedämmt.
G. Harmonisierung der Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen
Deutschland ist inzwischen längst ein Einwanderungsland, auch wenn die Gesetzeslage zum Bedauern der Wirtschaft  dem immer noch nicht entspricht. Nicht nur Rumänen, Bulgaren und Migranten arbeiten bei uns.  Auch Pflegekräfte z. B. aus Bosnien oder Zusteller bei Paketdiensten verdienen hier ihren Unterhalt und entlasten den angespannten Arbeitsmarkt. Es ist deshalb ein Ärgernis, dass der Prozess der gegenseitigen Anerkennung von Schul-, Fachschul- oder sonstigen Abschlüssen nur sehr schleppend vorankommt. So müssen Franzosen mit einem französischen Führerschein für Gabelstapler, die im Saarland arbeiten wollen, dort den Führerschein noch einmal machen, obwohl die dortigen Gabelstapler genau die gleichen sind wie in Frankreich. Hier kann die EU-Kommission harmonisierend und beschleunigend wirken und so zu fühlbaren Entlastungen für die Bevölkerung beitragen. Offenbar sind  Behörden vor Ort überfordert.
H. Die notwendige Verstärkung der Europäischen Umweltpolitik.
Ein Ende der Vermüllung der Weltmeere mit Plastikabfällen muß dringend herbei geführt werden. Der  Anstieg der Weltmeere aufgrund der kontinuierlichen Klimaveränderungen muß aufgehalten werden. Grundsätzlich  neue Konzepte der Mobilität unter Nutzung erneuerbarer Energien, der schnelle Abschied von fossilen Brennstoffen zur Energieerzeugung müssen voran getrieben werden. Das beschleunigte Artensterben u. a. durch den Einsatz von Pestiziden in der großflächigen Landwirtschaft ist  eine weitere Herausforderung der Umweltpolitik.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten allein sind mit der Lösung dieser Jahrhundertprobleme überfordert. Nur ein in der EU koordiniertes Zusammenwirken auf der Basis von Anreizen für Innovationen gekoppelt mit Verboten und Kommunikationskampagnen zur Veränderung des Verhaltens der Konsumenten kann hier den notwendigen Schub bringen. Die EU selber muss im Konzert der Weltmächte z. B. als Vorreiter bei den Beschlüssen der Weltklimakonferenzen aktiv mitwirken. Der Protest der Schülerinnen und Schüler bei "fridays for future" hat eindringlich vor Augen geführt, wie notwendig heute ein "revolutionäres" Handeln ist. Alleine um auf diese Herausforderungen angemessen reagieren zu können, ist der Fortbestand der EU und ihre Festigung dringend erforderlich.
Die geschilderten bzw. zur Diskussion gestellten Reformvorschläge für die Weiterentwicklung der EU sollen zusammengenommen zur inneren und äußeren Stabilisierung der Union, zur Krisen-Resilienz und zur Selbstbehauptung der EU auf der internationalen Bühne beitragen. Das sind weitere Bausteine auf dem Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa - in Verschiedenheit geeint, auch wenn wir dazu unterschiedliche Geschwindigkeiten benötigen.
Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai steht also viel auf dem Spiel. Es geht darum, wie zügig die notwendigen Reformen der EU umgesetzt werden können. Es geht darum zu verhindern, dass nationalistische Kräfte diesen Prozess im europäischen Parlament behindern. In der EU der 27/28? Mitgliedsstaaten gibt es 400 Millionen Wahlberechtigte. In der Bundesrepublik sind es 63,6 Millionen, darin enthalten 2 Millionen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Jeder von ihnen hat eine Stimme - es gibt nur eine Listenwahl. Es gibt in Deutschland bei der Wahl zum Europäischen Parlament keine Fünf-Prozentsperrklausel, d.h. jede abgegebene Stimme zählt und ist erfolgswirksam. Bis Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungskarten versandt. Der Antrag auf Briefwahl kann auch per Telefax, e-mail oder online gestellt werden. Die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament lag EU-weit bei 42,6 % , in Deutschland bei  48,1 %. Wollen wir den Herausforderungen gerecht werden, muss die Wahlbeteiligung stark gesteigert werden. Wer an der friedlichen und prosperierenden Zukunft Europas interessiert ist, sollte unbedingt wählen gehen! In einem Land, das so wie die Bundesrepublik von der EU profitiert, sollte eine weit höhere Wahlbeteiligung angemessen sein. Reden Sie mit ihren Großeltern, reden sie mit Ihren Eltern bzw. reden Sie mit Ihren Kindern und Enkeln, reden Sie mit Ihren Verwandten, reden Sie mit Ihren Nachbarn und überzeugen Sie sie, wählen zu gehen. Wer nicht gewählt hat, kann auch später keine Kritik mehr üben. Treten Sie durch Ihre Wahl ein für ein friedliches, freiheitliches, rechtsstaatliches, demokratisches und soziales Europa!

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